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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
A. Nutzung der Website www.ringmusik.com
1. Die Beschreibung und Zugänglichmachung unserer Werke und Tonaufnahmen im Internet stellt an sich noch kein Angebot zum Vertragsabschluss im Sinne von § 145 BGB dar, sondern dient lediglich zur Information des Kunden. Vertragliche Verpflichtungen, etwa im Sinne einer Liefer-Garantie, entstehen hierdurch für uns noch nicht.
2. Das Anhören der Tonaufnahmen im Wege des Streaming ist kostenfrei und unbegrenzt möglich.
3. Downloads von Audio-Dateien und die Nutzung der erweiterten Funktionen wie Merkzettel, Playlists etc. bedürfen unserer Zustimmung und sind nur nach Einrichtung eines Kontos zulässig. Ein Anspruch auf ein Konto und die damit verbundenen Berechtigungen besteht für den Kunden jedoch nicht. Wir behalten uns vor, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen oder von der Erteilung weiterer Auskünfte durch den Nutzer abhängig zu machen. Es steht uns ferner frei, nach Einrichtung eines Kontos Berechtigungen zum Download und der Nutzung der erweiterten Funktionen einzuschränken, zu ändern oder wieder zu entziehen.
4. Der Zugang zum Konto wird personenbezogen gewährt. Der Kontoinhaber ist nicht berechtigt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen oder ihnen anderweitig Zugriff auf sein Konto zu gewähren.
5. Treten bei den Pflichtangaben, die der Kunde bei Einrichtung des Kontos hinterlegt hat, Änderungen ein, sind diese uns unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Firmenangabe sowie das Land, in dem der Kunde seinen Standort hat.
B. Nutzung der angebotenen Tonaufnahmen und der musikalischen Werke
1. Bei den Werken und Tonaufnahmen handelt es sich ausnahmslos um urheberrechtlich geschützte Inhalte. Alle Verwertungsrechte liegen bei uns bzw. sind den zuständigen Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung übertragen. In Deutschland sind dies die GEMA bzw. die GVL.
2. Eine Nutzung der Werke und Aufnahmen darf grundsätzlich nur nach Erwerb einer entsprechenden Lizenz erfolgen.
3. Die einschlägigen Rechte, die der Verwertungsgesellschaft GEMA oder anderen Gesellschaften zur Wahrnehmung übertragen sind, insbesondere die Rechte der Sendung, der öffentlichen Wiedergabe, der Vervielfältigung und Verbreitung, der Einspielung in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder in Speicher ähnlicher Art, der elektronischen Übermittlung sowie der Wahrnehmbarmachung müssen direkt von den zuständigen Verwertungsgesellschaften erworben werden.
4. Jegliche sonstigen Nutzungsrechte sind vor Beginn der Nutzung von uns zu erwerben. Dies gilt insbesondere für die Benutzung unserer Werke und Tonaufnahmen
a) zur Herstellung von Filmwerken („Filmherstellungsrecht“ oder auch „Sync Right“ genannt)
b) zu Werbezwecken.
5. Abweichend von 4 a) gilt für Eigen- und Auftragsproduktionen von Sendeunternehmen, die einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen haben, dass das Filmherstellungsrecht für die im Rahmenvertrag definierten Zwecke nicht gesondert von uns erworben werden muss. Sind an der Herstellung jedoch Dritte beteiligt, oder sollen die Fernsehproduktionen durch Dritte genutzt werden, bedarf das der Lizenzierung durch uns. Das gilt insbesondere für Co-Produktionen.
6. Ein entsprechender Lizenzantrag ist rechtzeitig vor dem beabsichtigten Beginn der Nutzung an uns zu richten. Eine aktuelle Preisliste kann jederzeit bei uns angefordert werden. Nutzungsarten, die auf der Preisliste nicht aufgeführt sind, bedürfen der inviduellen Vereinbarung.
7. Mit Erteilung der Lizenz erwirbt der Lizenznehmer das nicht-ausschließliche Recht, die im Lizenzantrag näher bezeichneten Werke und Aufnahmen zu dem im Lizenzantrag angegebenen Zweck zu benutzen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, Dritten die Aufnahmen zur Nutzung zu überlassen, weder gegen Entgelt noch unentgeltlich. Die Rechtseinräumung wird wirksam, wenn die von uns in Rechnung gestellte Lizenzgebühr verfügbar auf unserem Konto eingeht. Leistungsgrund ist die Rechtseinräumung, unabhängig von der Ausübung durch den Lizenznehmer.
8. Für die Eignung der vom Lizenznehmer ausgewählten Werke und Aufnahmen für seine Zwecke übernehmen wir keinerlei Garantie.
9. Bei unerlaubter Nutzung unserer Werke und Aufnahmen werden wir eine nachträgliche Genehmigung von der Zahlung der doppelten Lizenzgebühr abhängig machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
10. Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgen ausschließlich im vom Kunden genehmigten Umfang und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, wie etwa des Bundesdatenschutzgesetzes, des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden in unserer Datenschutzerklärung.
11. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
12. Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.